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Marcin K. Piechocki, LL.M., M.Jur.

Marcin K. Piechocki, LL.M., M.Jur.

Adwokat/Rechtsanwalt

Schwerpunkte: Zivilrecht, Immobilienrecht, Europarecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Nicholas Richardson

Nicholas Richardson

Solicitor/ Europäischer Rechtsanwalt

Schwerpunkte: polnisches und britisches Zivilrecht, Immobilienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

KAMIL KOZUBEK

KAMIL KOZUBEK

Prawnik

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Marcin K. Piechocki, LL.M., M.Jur.

Marcin K. Piechocki – Rechtsanwalt, Mitglied der Rechtsanwaltskammern in Warschau und Hamburg. Sein Fachgebiet ist Zivilrecht, Immobilienrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, EU-Recht, grenzüberschreitende Angelegenheiten und internationaler Handel sowie Führung von Gerichts- und Schiedsgerichtsprozessen. Er berät auch in Fragen des deutschen und des englischen Rechtssystems.

Er verfügt über 15 Jahre internationale Erfahrung in der Erbringung von Dienstleistungen für börsennotierte Unternehmen des Staatsschatzes, für polnische und niederländische Regierung, in- und ausländische Regierungsinstitutionen, Immobilien-, Transport-, Bau-, Pharma- und Lebensmittelindustrie sowie für Unternehmen, die internationalen Handel in der Öl-, Lebensmittel- und Chemiebranche betreiben.

Członek Rady Adwokackiej w Warszawie i Hamburgu. Er absolvierte das Jurastudium an der Fakultät für Jura und Verwaltung der Universität Wroclaw (2001), die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (LL.M., 2002) und die Universität in Oxford (M.Jur. – Magister Juris, 2006). Er absolvierte auch den Lehrgang „Einführung zum System der Vereinigten Staaten” an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (2001) und den Anwaltskurs Internationale Schiedsgerichtsbarkeit der School of International Arbitration, Queen Mary University of London (2009).

Seine berufliche Erfahrung sammelte Rechtsanwalt Marcin Piechocki bei der BMW A.G. Konzernzentrale in München (Deutschland), anschließend im Jahr 2001 folgte ein Praktikum beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, im Büro des britischen Richters David A.O. Edward; in den Jahren 2001-2002 war er Praktikant bei der deutschen Kanzlei Johansson Rechtsanwälte und im Zeitraum 2003-2004 sowie während des Referendariats (2006-2009) und nach dem 2. Staatsexamen und Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte im Jahr 2009 arbeitete er bei renommierten Rechtsberatungsfirmen: Wardyński & Partner Sp.k., & Hartson, Squire Patton Boggs Krześniak sp.k., Magnusson, Richardson & Partner und in der der Anwaltskanzlei seines Ausbildungsanwalts Dr. Zbigniew Banaszczyk sowie Bartosz Grohman RA. Von 2014 bis 2015 war er Berater des Justizministers. Seit 2016 ist er Mitglied der Hamburger Anwaltskammer als europäischer Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Marcin Piechocki spricht fließend Englisch und Deutsch. Er ist Autor von Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Rechts, unter anderem in der Zeitung Rzeczpospolita. Er hat nahm mehrmals am Wirtschaftsforum in Krynica und Katowice sowie am Wroclaw Global Forum Wrocław des Atlantic Council teil. Er war auch Teilnehmer an Veranstaltungen des Executive Clubs in Warschau.

Marcin Piechocki RA hat mit führenden polnischen, englischen, deutschen, amerikanischen, kanadischen und chilenischen Anwaltskanzleien zusammengearbeitet.

Schwerpunkte: polnisches und britisches Zivilrecht, Immobilienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Siehe VERÖFFENTLICHUNGEN von Marcin K. Piechocki

Nicholas Richardson, Rechtsbeistand

Rechtsanwalt, ausländischer Rechtsanwalt in Warschau

Nicholas Richardson ist ein erfahrener englischer Anwalt und ausländischer (EU) Anwalt in Warschau, Mitglied der Law Society of England and Wales und der Regionalen Anwaltskammer in Warschau, spezialisiert auf polnisches und britisches Zivilrecht, Immobilienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, mit internationaler Erfahrung in Beratung und Verwaltung von Großprojekten in Großbritannien, Mittel- und Osteuropa und Westafrika.

Nicholas Richardsons Rechtserfahrung umfasst die gesamte Bandbreite von Unternehmens- und Handelstransaktionen im Zusammenhang mit Privatisierungen, Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures, Handelsverträgen einerseits, Immobilientransaktionen und internationalen Gaslieferverträgen andererseits. Nicholas ist bekannt für sein Geschäftsverständnis bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen und er bringt sowohl gesunden Menschenverstand als auch Humor in die schwierigsten Verhandlungen ein.

Abschluss in Rechtswissenschaften an der Oxford University.

Nicholas Richardson absolvierte seine Anwaltsausbildung bei Hogan Lovells, war dann als Rechtsberater bei Slaughter und May in London tätig und wurde lokaler Partner bei Baker & McKenzie in Warschau, bevor er zu Norton Rose als Gründungspartner des Warschauer Büros des Unternehmens kam. Anschließend gründete er seine eigene Anwaltskanzlei in Warschau.

Er ist Mitglied in vielen Vorstandsgremien in Polen und Großbritannien. Er ist auch Vizepräsident der Polnisch-Britischen Industrie- und Handelskammer in Warschau und seit mehreren Jahren ihr Vorstandsmitglied, leitet viele Geschäftsinitiativen, arbeitet mit britischen Investoren in Polen zusammen, einschließlich bei der Vorbereitung von Besuchen von Ministern der britischen Regierung, Handelsdelegationen usw.